Brand, Schnaps, Geist, Wasser
Bier ist eines der ältesten Bioprodukte der Menschheit. Bier brauten schon die alten Ägypter. Wer die Destillation erfunden hat ist nicht genau nachzuvollziehen. Hochprozentiger Alkohol wurde im Altertum von den Sumerern bereits 1300 v.Chr. hergestellt, wenn auch eher im einfachen Verdampfungsverfahren für ätherische Öle und Düfte, später als Medizin, für Parfüms oder Kosmetika.
Im Mittelalter perfektionierten die Mönche das Verfahren in den Klöstern. Im Laufe der Jahrhunderte wurden die Destillationsapparate dann weiter verbessert und die Herstellungsbedingungen mehr und mehr kontrolliert.
Brände oder Wässer (meist synonym benutzt) werden aus vergorenen Maischen der jeweiligen Frucht erzeugt, d. h. der Alkohol entsteht bei der Gärung aus den vorhandenen Kohlenhydraten. Die entstandene alkoholhaltige Flüssigkeit wird nachfolgend destilliert. Angewendet wird diese Technik des Vergärens bei allen Rohstoffen, die ausreichend Zucker enthalten, um diesen wirtschaftlich sinnvoll zu Alkohol zu vergären. Beispiele sind Birnenbrand oder Kirschwasser.
Beim Geist „mazeriert“ zugesetzter neutral schmeckender hochprozentiger Alkohol die Aromen aus den zerkleinerten, aber nicht vergorenen Früchten. Angewendet wird diese Technik bei vielen Früchten, besonders bei Beeren, die zwar sehr viele Aromastoffe, aber zu wenig Zucker enthalten, um diesen wirtschaftlich sinnvoll zu vergären. Ein Beispiel ist Himbeergeist.
Unter Edelbrand versteht man die aus vergorenen Maischen zuckerhaltiger oder verzuckerter stärkehaltiger Rohstoffe hergestellten, unter Beibehaltung eigenen Aromas gewonnenen Destillate. Bei Edelbränden stammt der Alkohol ausschließlich aus der namensgebenden Frucht. Obstedelbrände werden nicht aromatisiert. Dies gilt sowohl für bäuerliche Abfindungsbrenner, für Verschlussbrenner, für gewerbliche und industrielle Brennereien. Edelbrände werden nicht aromatisiert, gefärbt und es darf auch kein Zucker hinzugefügt werden. Edelbrände bestehen zu 100 % aus Destillat, das lediglich mit geeignetem Wasser auf Trinkstärke eingestellt wird. Die Trinkstärke von Obstedelbränden beträgt mindestens 37,5% vol.
Der Edelbrand- oder Destillatanteil muss beim Schnaps mindestens 33% des Gesamtalkohols betragen. Die Alkoholkonzentration muss bei mindestens 35% vol. liegen. Je höher der Destillatanteil, desto voller schmeckt der Schnaps und desto länger bleibt der Geschmack am Gaumen.